- 27.08.2026, 10:41:34
- /
- OTM0023
Rechenzentrum Stetten: WWF fordert Stopp der Umwidmung auf der grünen Wiese
Rechenzentrum Stetten: WWF fordert Stopp der Umwidmung auf der grünen Wiese 4,3 Hektar Ackerfläche sollen zu Bauland werden - Naturschutzorganisation verlangt Prüfung von Brachflächen und Offenlegung aller Umweltfolgen
Wien/Stetten, am 27. August 2026 - Die Naturschutzorganisation WWF fordert die Gemeinde Stetten und das Land Niederösterreich auf, die geplante Umwidmung einer 4,3 Hektar großen Ackerfläche für ein Rechenzentrum vorerst zu stoppen. Vor einer Entscheidung müssten Alternativstandorte auf bereits gewidmeten oder versiegelten Flächen geprüft und der gesamte Energie- und Wasserbedarf sowie die Auswirkungen von Kühlung, Abwärme und Lärm offengelegt werden. „Ein Rechenzentrum darf nicht im Blindflug auf einem Getreidefeld landen. Solange zentrale Umweltfolgen und der tatsächliche Ressourcenbedarf ungeklärt sind, darf es keine Umwidmung geben“, sagt Viktoria Auer vom WWF.
Der WWF verweist auf den Rechenzentren-Leitfaden des Landes Niederösterreich, der bestehenden Strukturen und Baulandreserven Vorrang vor Neubauten auf der grünen Wiese einräumt. „Das Land muss seine eigenen Standortkriterien ernst nehmen und auch in Stetten anwenden. Produktive Böden dürfen nicht verbaut werden, solange geeignete Betriebsflächen oder Industriebrachen verfügbar sind“, fordert Auer.
Angesichts zahlreicher geplanter Rechenzentren in Österreich fordert der WWF zudem bundesweit verbindliche Umweltstandards. Dazu gehören eine verpflichtende Alternativenprüfung, eine strenge Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie transparente Angaben zum gesamten Energie-, Flächen- und Wasserbedarf. „Insbesondere die lokal betroffene Bevölkerung in der Gemeinde hat ein Recht auf volle Transparenz von Anfang an“, sagt Viktoria Auer vom WWF.
Rückfragen & Kontakt
WWF (World Wide Fund for Nature) Österreich
Mag. Volker Hollenstein
Telefon: +436645013158
E-Mail: [email protected]
MEDIACONTACT-MAILING UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF






