• 15.04.2026, 11:58:14
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Ottenschläger: Aktivpension sorgt für Entlastung und belohnt Leistung

Jährlicher steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten

Wien (OTS) - 

„Mit der Aktivpension setzt die Bundesregierung mit Bundeskanzler Christian Stocker an der Spitze einen wichtigen Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit und Entlastung. Wer im Alter weiterarbeitet, wird künftig mehr von seinem Einkommen haben. Damit sorgen wir für Entlastung und Leistung wird belohnt“, betont ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger. Der ÖVP-Mandatar weiter: „Die neue Aktivpension setzt gezielt Anreize, um den längeren Verbleib im Erwerbsleben attraktiv zu machen. Schon jetzt arbeiten rund 150.000 Menschen über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus und leisten so einen wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Leistung verdient Anerkennung.“

Konkrete Entastung bedeutet dabei der jährliche steuerliche Freibetrag von bis zu 15.000 Euro für arbeitende Pensionistinnen und Pensionisten. Dieser Freibetrag gilt sowohl für Personen, die neben ihrer Pension weiterarbeiten, als auch für jene, die ihren Pensionsantritt bewusst aufschieben. Gleichzeitig wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen: Wer länger im Erwerbsleben bleibt, erhält den Freibetrag uneingeschränkt und profitiert davon, dass der Arbeitnehmeranteil zur Pensionsversicherung in Höhe von 10,25 Prozent entfällt. Neben der steuerlichen Entlastung werden auch die Sozialversicherungsbeiträge deutlich reduziert. „Der Arbeitnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung entfällt für Erwerbstätige im Regelpensionsalter zur Gänze. Das bedeutet mehr Geld in der Börse und Entlastung. Gleichzeitig profitiert der Standort von der Erfahrung und vom Know-How älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie vom Einsatz und der Leistungsbereitschaft der Selbständigen, für welche diese Regelungen analog gelten“, so Ottenschläger.

Insgesamt wird die Bundesregierung rund 370 Millionen Euro pro Jahr in die Aktivpension investieren. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und unbefristet gelten – eine Evaluierung ist für 2030 vorgesehen. Darüber hinaus werden die Mittel für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich aufgestockt: So stehen ab 2027 jährlich zusätzliche 100 Millionen Euro zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsinitiativen bereit. Ottenschläger abschließend: „Leistung muss sich lohnen – unabhängig vom Alter. Mit der neuen Aktivpension setzen wir dazu einen starken Impuls für Leistung und nachhaltige Entlastung.“ (Schluss)

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