• 15.04.2026, 16:06:32
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Gödl: Mehr Unterstützung für Wohnen, Bildung und Pflege heute im Sozialausschuss

ÖVP-Abgeordneter: Aktivpension belohnt Weiterarbeiten im Alter

Wien (OTS) - 

“Wichtige Maßnahmen zur sozialen Absicherung und zur Weiterentwicklung des Pflegesystems standen heute in der Sitzung des Sozialausschusses auf der Tagesordnung”, so ÖVP-Abg. Ernst Gödl. “Unterstützungsleistungen für armutsgefährdete Haushalte wie der ‘Wohnschirm’ und Sachleistungen für Schülerinnen und Schüler sind derzeit bis Ende 2026 befristet - diese Hilfsmaßnahmen werden nun bis 31. Dezember 2029 verlängert.” Gödl ging zudem am Rande der Sitzung auf die heute im Ministerrat beschlossene Aktivpension ein: “Damit schafft die Bundesregierung ein modernes Abgabenmodell, das Weiterarbeiten im Alter belohnt”, hebt der Abgeordnete den steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr hervor. “Neben dem steuerlichen Freibetrag wird auch eine massive Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Parallel zur Einführung der Aktivpension werden zudem die Mittel zur Beschäftigung Älterer massiv ausgeweitet”, unterstreicht der Abgeordnete.

“Konkret sollen für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen ab dem Jahr 2027 28 Millionen Euro jährlich und für Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Der sogenannte ‘Wohnschirm’ unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Für Schülerinnen und Schüler, die in Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug leben, gibt es zweimal im Jahr Sachleistungen im Wert von 150 Euro, um Kosten für den Schulstart abzufedern. Mit der Gesetzesnovelle sollen künftig außerdem Abwicklungsstellen berechtigt werden, Einkommensdaten aus der Transparenzdatenbank ohne Zustimmung der Förderwerbenden abzufragen. Das soll die Abwicklung erleichtern. Aus dem Gesetz gestrichen werden bereits abgeschlossene Unterstützungsmaßnahmen wie Einmalzahlungen an Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, Sonderzuwendungen für Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder arbeitslose Eltern sowie die Unterstützung der gemeinnützigen Lebensmittelweitergabe.”

Auch im Pflegebereich sind wichtige Klarstellungen und Verbesserungen vorgesehen. Gödl erklärt: “Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz sieht legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus vor. So soll etwa explizit festgelegt werden, dass der Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze überschritten wurde. Zudem wird festgelegt, dass die Auszahlung des Bonus bei verspäteter Antragstellung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich ist.”

Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. So wird die für Qualitätskontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht.

Explizit in den Erläuterungen hingewiesen wird überdies auf die Bedeutung des Angehörigengesprächs als unterstützende Maßnahme für Angehörige, die häufig großen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Qualitätskontrollen und das Angehörigengespräch sollen laut Gesetzesentwurf auch helfen, sich ein Bild von der regionalen Betreuungs- und Versorgungssituation von pflegebedürftigen Personen und der Situation pflegender Angehöriger in der jeweiligen Region zu machen.

“Die Gesetzesnovellen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Sicherheit, effizienter Verwaltung und einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Pflegesystems”, so Gödl. (Schluss)

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