• 15.04.2026, 20:11:32
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  • OTS0174

Sozialausschuss behandelt Forderungen von FPÖ und Grünen nach Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Forderungen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich vertagt

Wien (PK) - 

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Nationalrats standen auch eine Reihe von Anträgen der Freiheitlichen und Grünen zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu Arbeitsmarktthemen. Die Initiativen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt.

Die Freiheitlichen fordern eine Evaluierung der Ausbildungspflicht bis 18 und wenden sich gegen eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Freiheitlichen wollen auch ein Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge gesetzlich verankern.

Die Grünen sprechen sich für Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld aus. Sie wollen auch den Sozialpartnern die Möglichkeit geben, einen branchenübergreifenden Mindestlohn festzulegen. Ein weiteres Anliegen der Grünen ist Rechtssicherheit bei den Verfallsfristen von Lohn- und Gehaltsansprüchen. Aus ihrer Sicht sollten auch Unterstützungen der Länder zur Pflegeausbildung nicht auf das Pflegestipendium und AMS-Leistungen angerechnet werden. Die Grünen fordern außerdem für Teilzeitbeschäftigte ein Recht auf Stundenaufstockung. Weiters solle die Bundesregierung die Liquidität des Ausgleichstaxfonds langfristig sicherstellen.

FPÖ fordert Evaluierung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

Die Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18 Jahre sei eingeführt worden, um die Qualifikationen junger Menschen zu erhöhen und die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren, führen die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag an (797/A(E)). Bisher sei sie nicht evaluiert worden. Daher sei nicht klar, ob sie den gewünschten Nutzen für die Jugendlichen und den Arbeitsmarkt bringe, sagte FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. Die Arbeitsministerin solle daher einen umfassenden Bericht zur Ausbildungspflicht bis 18 vorlegen. Auch FPÖ-Abgeordneter Manuel Pfeifer unterstützte die Forderung. Wie die beträchtlichen Mittel, die in die Maßnahme fließen, tatsächlich eingesetzt werden, müsse transparent dargestellt werden.

SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber verwies darauf, dass das Sozialministerium bereits eine Studie zur Wirkung der Ausbildungspflicht in Auftrag gegeben habe, weshalb aus ihrer Sicht die Vertagung des Antrags gerechtfertigt sei. Evaluierungsergebnisse seien für Anfang des nächsten Jahres zu erwarten.

FPÖ gegen weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte

Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage gelte es, die weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte "sofort zu stoppen", fordern die Freiheitlichen (434/A(E)). Stattdessen soll in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden, argumentierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ) im Ausschuss. Faire Löhne und sichere Arbeitsplätze seien das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel. Eine weitere "Aufweichung" der Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte sei hingegen nicht der richtige Weg.

ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl hielt der Abgeordneten der Freiheitlichen entgegen, dass eine Qualifizierungsoffensive nicht bedeute, dass die österreichische Wirtschaft auf die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte für bestimmte Bereiche verzichten könne. Er sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Auch Johannes Gasser (NEOS) hielt die Rot-Weiß-Rot-Karte weiter für wichtig und warnte vor einer Abschottung des österreichischen Arbeitsmarktes.

Grüne: Mehr Ausnahmen für geringfügigen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld

Mit einem Initiativantrag setzen sich die Grünen erneut für Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld ein (678/A). Vor dem Sommer 2025 hat der Nationalrat deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Seit Anfang 2026 dürfen Betroffene nur noch in Ausnahmefällen zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuverdienen. Mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wollen die Grünen den geringfügigen Zuverdienst daher unter anderem für Personen aus Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende ermöglichen. Ebenso sollten aus Sicht der Grünen zahlungsunfähige Personen oder Personen, die ein Insolvenzverfahren vorbereiten, dazuverdienen dürfen. Das AMS solle bei "sonstigen gewichtigen Gründen" einen Zuverdienst genehmigen können. Es sei an der Zeit, sich einzugestehen, dass die Reform der Arbeitslosenversicherung gescheitert sei und die Falschen treffe, meinte Markus Koza (Grüne).

ÖVP-Abgeordneter Christoph Zarits verteidigte die Änderungen der Zuverdienstregeln. Einfach wieder den früheren Zustand herzustellen, worauf der Antrag der Grünen offenbar abziele, sei nicht zielführend. Um beurteilen zu können, ob tatsächlich gehäuft Problemfälle auftreten, müsse man erst valide Daten erheben. Bis dahin spreche er sich für die Vertagung des Antrags aus. Auch NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser meinte, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse nicht langfristig andauern und kein "Lebensmodell" werden sollten. Die Probleme, die Koza orte, seien möglicherweise eher auf den Vollzug des Gesetzes als auf dieses selbst zurückzuführen, vermutete Gasser.

Grüne gegen Anrechnung von Taschengeldern auf das Pflegestipendium

Der Sozialsprecher der Grünen Markus Koza berichtete weiters von Fällen, in denen das AMS von Bezieherinnen und Beziehern eines Pflegestipendiums erhebliche Rückzahlungen verlangt habe, weil mit einem kombinierten Einkommen aus begleitender geringfügiger Erwerbstätigkeit und aus "Taschengeldern" der Länder die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde. Bei den Taschengeldern der Länder handelt es sich nach Ansicht von Koza allerdings um keinen "Zuverdienst", da diese bestimmte Mehraufwendungen der Ausbildung abdecken würden. Hier brauche man eine klare Regelung. Taschengelder und Kostenersatz der Ausbildungskosten, die von den Ländern gewährt werden, sollten grundsätzlich nicht auf das Pflegestipendium oder andere Leistungen des AMS angerechnet werden (807/A(E)).

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) hielt den Antrag der Grünen für nicht zielführend, da er auf weitere komplizierte Ausnahmeregelungen statt klarer Bestimmungen abziele. Sie sprach sich daher für eine Vertagung aus. Aus ihrer Sicht müsse man beim Lohngefüge ansetzen, um Personen in der Pflegeausbildung auch eine geringfügige Beschäftigung zu erlauben, mit der sie Erfahrungen für ihr künftiges Berufsfeld sammeln können, sagte Scheucher-Pichler.

Grüne: Sozialpartner sollen branchenübergreifenden Mindestlohn festlegen können

Mit einer Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes (463/A) wollen die Grünen sicherstellen, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, auch von ihrer Arbeit leben können. In Österreich gebe es zwar eine hohe Kollektivvertragsabdeckung, trotzdem gebe es noch Lücken in kleineren Branchen, machte Abgeordneter Markus Koza (Grüne) geltend. Den Sozialpartnern solle daher ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, in Form eines Generalkollektivvertrags einen branchenübergreifenden Mindestlohn und andere Mindestnormen festzulegen, an den auch Betriebe und Wirtschaftsbereiche außerhalb der Wirtschaftskammer gebunden seien. Manche Kollektivverträge seien zudem seit Jahren oder Jahrzehnten nicht erneuert worden, kritisierte Koza. Daher sollte es aus Sicht der Grünen der Arbeitnehmerseite im Falle veralteter Kollektivverträge leichter gemacht werden, über das Bundeseinigungsamt Mindestlohntarife durchzusetzen.

Norbert Sieber (ÖVP) sprach sich für die Vertagung des Antrags aus. Er wies darauf hin, dass die Möglichkeiten für den Abschluss von Kollektivverträgen auch in kleineren Branchen bereits deutlich erweitert worden seien. Der Antrag der Grünen würde darauf hinauslaufen, das bewährte System der Sozialpartnerschaft auszuhebeln, warnte er.

Grüne für Rechtssicherheit bei Verfallsfristen von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Die Grünen wollen sicherstellen, dass Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Löhne und Gehälter drei Jahre lang weder verjähren noch verfallen können. Während Verjährungsfristen mit drei Jahren normiert seien, gebe es keine ausdrückliche Festlegung von Verfallsfristen, argumentierte Abgeordneter Markus Koza (Grüne). In der Praxis werde das Verbot einer früheren Verjährung durch Klauseln in Arbeitsverträgen oft umgangen, sodass Ansprüche oft nach deutlich weniger als drei Jahren verfallen würden. Die Grünen wollen daher mit einem Initiativantrag den Verfall von Lohn- und Gehaltsansprüchen nach drei Jahren gesetzlich normieren (808/A).

Auch hier sprach sich Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) für die Vertagung aus. Im Justizministerium bestehe bereits eine Arbeitsgruppe, die sich auch den von Koza angesprochenen arbeitsrechtlichen Fragen widme. Deren Ergebnisse sollten abgewartet werden.

Grüne fordern Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw. Mehrstunden leisten, sollten laut den Grünen einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Stunden aufzustocken (575/A(E)). Viele Teilzeitbeschäftigte würden sich mehr Stunden wünschen und müssten gleichzeitig regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger arbeiten. Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraumes die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 % überschritten haben, sollten daher eine Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können, argumentierte der Grüne Sozialsprecher Markus Koza.

Johannes Gasser (NEOS) hielt Koza entgegen, die Gründe, warum es trotz wiederkehrender Mehrleistungen zu keiner Stundenaufstockung komme, seien vielfältig. Er beantragte die Vertagung des Antrags. Die Frage, wie man mehr Menschen in Vollbeschäftigung bringen könne, sei auch Teil der Fachkräftestrategie der Koalition, betonte Gasser.

Grüne drängen auf Absicherung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds

Die Grünen sorgen sich weiter um die finanzielle Situation des Ausgleichstaxfonds (ATF), aus dem Maßnahmen und Projekte zur Inklusion bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt finanziert werden. Laut Abgeordnetem Ralph Schallmeiner (Grüne) fehlen dem Fonds weiterhin die notwendigen Mittel, um sein Leistungsangebot voll aufrechterhalten zu können. Die Lücke könnte unter anderem dadurch geschlossen werden, dass die Ausgleichstaxen, die Unternehmen bei Nichterfüllung ihrer Beschäftigungspflicht "begünstigt behinderter" Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen müssen, befristet erhöht werden (216/A(E)). Schallmeiner plädierte im Ausschuss auch auf eine umfassende Reform des Systems der Ausgleichstaxe. Es dürfe nicht sein, dass Betriebe sich von der Einstellung von Menschen mit Behinderung "freikaufen" können.

ÖVP-Abgeordnete Heike Eder beantragte die Vertagung des Antrags, wobei sie ausdrücklich betonte, sie teile das Anliegen, mehr Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Erhöhung der Ausgleichstaxe allein könne aber nicht der Weg sein.

Sozialministerin Korinna Schumann erinnerte daran, dass sie den ATF "völlig ausgeräumt" übernommen habe. In Verhandlungen mit dem Finanzminister sei es gelungen, ihn wieder aufzufüllen. Sie werde alles daransetzen, die Finanzierung zumindest in derselben Höhe zu halten. Die Ministerin konzedierte, dass es notwendig sein werde, darüber nachzudenken, wie längerfristig das Finanzierungssystem neu aufgestellt werden könne.

FPÖ: Analoge staatliche Dienstleistungen absichern

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch beklagte, dass die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt werde. Ihre Fraktion trete daher für ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren ein (433/A(E)). Als Beispiele nennt der Antrag der Freiheitlichen etwa die Strom- und Gasversorgung, die Banken, den Gesundheitsbereich und den öffentlichen Verkehr. Andrea Schartel (FPÖ) unterstützte diese Forderung. Sie verwies auf die große Zahl von Seniorinnen und Senioren, denen es aus verschiedensten Gründen nicht möglich sei, digitale Anwendungen zu nützen.

NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser sagte, Österreich habe beim Ausbau digitaler Angebote in der Verwaltung noch Nachholbedarf. Dabei gelte es, immer die Schaffung analoger Angebote mitzubedenken. Das könne aber nicht durch eine einzelne Regierungsvorlage erfolgen, wie der Antrag suggeriere. Er sei daher für die Vertagung des Antrags. Auch Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) betonte, dass im Regierungsprogramm vorgesehen sei, begleitend zum Ausbau digitaler Angebote immer auch die Sicherstellung analoger Möglichkeiten im Auge zu haben. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox


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