• 17.06.2026, 15:03:32
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Bildungsministerium modernisiert Pflichtschulabschluss im zweiten Bildungsweg

Wien (OTS) - 

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bringt eine Novelle des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes auf den Weg, mit der der Abschluss der Pflichtschule im zweiten Bildungsweg an die Anforderungen der aktuellen Lehrpläne angepasst wird.

„Wer den Pflichtschulabschluss nachholt, soll einen Abschluss erwerben, der in den Anforderungen und Kompetenzen dem Regelschulwesen entspricht – inklusive digitaler Fähigkeiten. Damit stärken wir Chancen am Arbeitsmarkt und schaffen faire Rahmenbedingungen für alle“, betont Bildungsminister Christoph Wiederkehr.

Kern der Novelle ist die Erweiterung der Prüfungsgebiete um „Digitale Grundbildung“. Dieses neue Prüfungsgebiet orientiert sich am Lehrplan der Sekundarstufe I.

Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für Vortragende sowie Prüferinnen und Prüfer an Vorbereitungslehrgängen angepasst. Künftig können auch qualifizierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie Personen mit einem Zertifikat oder Diplom in der Erwachsenenbildung als Vortragende und Prüferinnen bzw. Prüfer herangezogen werden. Der Kreis der möglichen Vorsitzenden von Prüfungskommissionen wird durch eine flexiblere Formulierung erweitert; sie sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Expertinnen und Experten des allgemeinbildenden Schulwesens sein. Zusätzlich wird ein Wechsel der Prüfungskommission nach Zulassung zur Pflichtschulabschluss-Prüfung ermöglicht, analog zu den Regelungen für Externistenprüfungen.

Hintergrund der Reform ist die umfassende Lehrplannovelle für Volksschulen und Sekundarstufe I, mit der „Digitale Grundbildung“ in der Sekundarstufe I seit 2022 als Pflichtgegenstand eingeführt wurde. Mit Ende des Schuljahres 2026/27 schließen die ersten Schülerinnen und Schüler die 8. Schulstufe nach diesen neuen Lehrplänen ab. Die Novelle des Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetzes tritt mit 1. September 2027 in Kraft.

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