- 20.07.2026, 17:49:02
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- OTS0088
Prüfung eines Disziplinarverfahrens in der Angelegenheit Marktamt eingeleitet
Die Magistratsdirektion der Stadt Wien gibt bekannt, dass aufgrund des derzeitigen Informationsstandes der Erhebungen der Internen Revision der Magistratsdirektion - rund um die Vorwürfe und Informationen zur Abteilungsleitung der MA 59 – Marktamt, eine Sachverhaltsdarstellung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens in Bearbeitung ist.
Angesichts der in der Öffentlichkeit diskutierten Zuständigkeiten stellt die Magistratsdirektion der Stadt Wien klar, dass die Beurteilung des Umgangs von Dienststellenleiter*innen ausschließlich im Aufgaben- und Ingerenzbereich des Magistratsdirektors der Stadt Wien als Leiter des Inneren Dienstes liegt.
Zum Verfahren
Grundsätzlich ist die Stadt Wien als Arbeitgeberin verpflichtet, einen Sachverhalt unabhängig vom öffentlichen Diskurs und der Medienberichterstattung und unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht für alle Bedienstetengruppen objektiv zu prüfen und zu entscheiden.
Sollte sich daraus eine Pflichtverletzung ergeben, werden entsprechende dienstrechtliche Maßnahmen gesetzt. Wenn ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist, befasst sich in weiterer Folge die unabhängige Disziplinarkommission mit den vorgebrachten Inhalten. Das Disziplinarverfahren der Beamt*innen ist in der Dienstordnung 1994 geregelt.
Da die zur Prüfung bzw. Untersuchung gelangenden Vorhalte und Darstellungen den Geheimhaltungspflichten, wie insbesondere dem Datenschutz unterliegen, und damit die Interessen der betroffenen Bediensteten vollumfänglich zu wahren und zu schützen sind, sind der Arbeitgeberin – und damit der Magistratsdirektion der Stadt Wien – die Möglichkeiten einer umfassenden medialen Verbreitung und Erläuterung von z.B. Prüfungsinhalten untersagt.
Rückfragen & Kontakt
Andrea Leitner
Magistratsdirektion – Pressesprecherin des Magistratsdirektors
Tel: +43 1 4000 82552
Mail: [email protected]
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