• 22.09.2026, 12:12:02
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Zehetner: UVP-G-Novelle: „Nicht weniger prüfen, sondern schneller entscheiden“

UVP-G-Novelle bringt mehr Planungssicherheit für Investitionen – schnellere Verfahren und Erleichterungen für Modernisierung bestehender Standorte

Wien (OTS) - 

Mit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, die derzeit in Begutachtung ist, sollen Genehmigungsverfahren in Österreich einfacher, planbarer und schneller werden. Vorgesehen sind unter anderem ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren, kürzere Entscheidungsfristen, die Möglichkeit verbindlicher Vorentscheidungen sowie Erleichterungen bei der Modernisierung bestehender Standorte. „Österreich braucht Investitionen, wenn wir als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben wollen. Aber niemand investiert Millionen, wenn über Jahre unklar ist, ob und wann ein Projekt umgesetzt werden kann. Deshalb schaffen wir klarere Spielregeln und schnellere Entscheidungen. Unser Grundsatz ist einfach: Nicht weniger prüfen, sondern schneller entscheiden“, sagt Wirtschafts- und Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.

Ein zentraler Hebel ist die Vereinfachung der Verfahren. Künftig soll es ein einheitliches konzentriertes Genehmigungsverfahren geben. Die Entscheidungsfrist wird grundsätzlich mit sechs Monaten festgelegt. Gleichzeitig soll eine neue Vorentscheidung ermöglichen, zentrale Genehmigungsfragen bereits zu klären, bevor Unternehmen erhebliche Mittel in die vollständige Detailplanung eines Projekts investieren. „Wer investieren will, muss möglichst früh wissen, woran er ist. Mit der Vorentscheidung können zentrale Fragen geklärt werden, bevor Millionen in Planungen fließen. Das reduziert Investitionsrisiken und schafft genau jene Planungssicherheit, die Unternehmen für langfristige Standortentscheidungen brauchen“, so Zehetner.

Modernisierung bestehender Standorte erleichtern

Besonders relevant für den Wirtschaftsstandort sind die vorgesehenen Änderungen bei Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Anlagen. Die Schwellenwerte für bestimmte Änderungsvorhaben werden angepasst. Gleichzeitig sollen immissionsneutrale oder nur geringfügig stärker belastende Änderungen in der Einzelfallprüfung stärker berücksichtigt werden. „Modernisierung darf nicht schwieriger sein als Stillstand. Wenn ein Betrieb an einem bestehenden Standort in effizientere, sauberere und modernere Technologie investiert, dürfen wir ihm nicht unnötig Steine in den Weg legen. Gerade die Transformation unserer Industrie braucht Investitionen – und dafür braucht sie Verfahren, die mit dieser Transformation Schritt halten“, betont Zehetner.

Auch technologischen Entwicklungen soll stärker Rechnung getragen werden. Für Maschinen und Betriebseinrichtungen können künftig innerhalb klar definierter Grenzen Rahmenangaben gemacht werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen aufgrund langer Verfahren auf einer bereits überholten Technologie festgeschrieben werden. „Ein Genehmigungsverfahren darf Unternehmen nicht technologisch einfrieren. Unser Anspruch muss sein, hohe Umweltstandards mit einem modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu verbinden. Genau dafür schaffen wir mit dieser Novelle bessere Voraussetzungen“, so Zehetner.

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