• 22.10.2026, 09:02:02
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Verbraucherkreditgesetz 2026: KSV1870 unterstützt Unternehmen bei Umsetzung

Durch die neue EU-Richtlinie soll private Überschuldung reduziert werden. Dazu werden Informationspflichten gegenüber Kunden und Anforderungen an die Bonitätsprüfung verstärkt.

Wien (OTS) - 

Das Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) tritt in Österreich am 20. November 2026 in Kraft und soll Verbraucher besser vor Überschuldung schützen. Dazu werden vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten gegenüber den Konsumenten ausgeweitet. Zudem wird eine umfassendere Bonitätsprüfung als bisher notwendig. Dadurch soll auch die Gefahr von Zahlungsausfällen für Unternehmen eingedämmt werden. Die neuen Regelungen gelten künftig auch für Kleinkredite, zinsfreie Kredite und „Buy now, pay later“-Modelle. Um den Vorgaben zu entsprechen, steigt der prozessuale Aufwand für Unternehmen deutlich. Der KSV1870 unterstützt Betriebe bei der Umsetzung mit zielgerichteten Produkten im Bereich des Risikomanagements.

Um das Risiko privater Überschuldung einzudämmen, hat die Europäische Union mit der Verbraucherkreditrichtlinie die juristische Grundlage für mehr Transparenz, fairen Wettbewerb und besseren Verbraucherschutz geschaffen. In Österreich wird diese mit dem Verbraucherkreditgesetz 2026 entsprechend umgesetzt: „Auch wenn die regulatorischen Anforderungen für Unternehmen zuletzt tendenziell zugenommen haben, ist das Verbraucherkreditgesetz aufgrund neuer Schutzmechanismen zu begrüßen: Einerseits sollen Konsumenten besser vor Überschuldung geschützt werden, gleichzeitig kann dadurch das Risiko von Zahlungsausfällen für Unternehmen gesenkt werden“, erklärt Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information GmbH.

Nachdem private Verschuldung nicht nur im Zuge von größeren Anschaffungen, sondern auch durch kleinteilige Finanzierungen geschieht, wird der bisherige Anwendungsbereich mit Inkrafttreten des Gesetzes auf Kleinkredite (unter 200 Euro), zinsfreie Kredite und digitale Finanzierungsmodelle - wie zum Beispiel „Buy now, pay later“ - ausgeweitet. Während letztere ab 20. November als Verbraucherkredit klassifiziert werden, sind Immobilienkredite davon nicht betroffen. „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass in Zukunft Kredite etwas weniger häufig gewährt werden, doch das entspricht der Intention des Gesetzgebers“, so Wagner.

Prüfpflichten steigen
„Konkret bedeutet das, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss verständlich, umfassend und kostenlos über Kreditbedingungen, etwa über Zinsen oder das Rücktrittsrecht, informiert werden müssen“, so Wagner. Und das kreditgebende Unternehmen ist verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Konsumenten eingehend zu prüfen. Fällt die Beurteilung negativ aus, darf kein Kredit vergeben werden. Das Verhältnis von Vorverschuldung und laufendem Einkommen gewinnt deutlich an Bedeutung. Zudem ist eine Kreditvergabe ohne ausdrückliche Anforderung seitens des Kunden nicht zulässig. Darüber hinaus müssen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten angemessene Maßnahmen angeboten werden und Verbraucher mit Rückzahlungsproblemen sind auf entsprechende Beratungsdienste hinzuweisen.

Nicht alle Unternehmen sind betroffen
Auf Unternehmensseite bedeutet die neue Gesetzesvorgabe, dass sich Banken und Leasingunternehmen ebenso gut vorbereiten sollten, wie Kreditvermittler oder Anbieter von „Buy now, pay later“-Modellen. Betroffen sind davon der Handel und im Speziellen Unternehmen aus dem E-Commerce-Business wie auch Mobilfunkunternehmen, aber unter Umständen auch Versicherungen und Energieanbieter. Im Zuge der Vorbereitungen sollten vor allem innerbetriebliche Prozesse in puncto Kreditwürdigkeitsprüfung, Informationspflichten, digitalen Abschlussprozessen und Abläufe bei Zahlungsschwierigkeiten auf die zukünftige Gesetzeskonformität überprüft werden.

KSV1870 unterstützt mit zielgerichteten Lösungen
Der KSV1870 hat in den vergangenen Jahren sein Produktportfolio sukzessive ausgebaut und an regulatorische Vorgaben angepasst. Damit die Vorgaben gesetzeskonform umgesetzt werden können, unterstützt der KSV1870 etwa mit dem sogenannten PersonenProfil. Dieses liefert eine objektive Information zur Kreditfähigkeit der jeweiligen Person. Für die kreditgebende Wirtschaft führt der KSV1870 die KonsumentenKreditEvidenz, die Kreditverträge beinhaltet. Zudem bietet der KSV1870 seit einigen Jahren über das Tochterunternehmen FINcredible GmbH einen PSD2-Kontocheck. Dabei handelt es sich um Echtzeit-Informationen aus Girokonten. Dieser Service wird – mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person – zur Identifikation, zur Bonitätsprüfung und für ein sicheres Onboarding potenzieller Kunden genutzt. Damit haben die Unternehmen einen Dienstleister an ihrer Seite, mit dem sie die jeweiligen regulatorischen Vorgaben im Rahmen eines professionellen Risikomanagements durchführen und erfüllen können.

Rückfragen & Kontakt

KSV1870 Unternehmenskommunikation
Markus Hinterberger
Telefon: 050 1870-8205
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.ksv.at

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