• 24.10.2026, 09:05:32
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Caritas: Inklusion kennt keine Altersgrenze

18 Jahre UN-BRK in Österreich: Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler: „Menschenrechte dürfen nicht an Altersgrenzen, Zuständigkeiten oder Budgets scheitern.“

Wien (OTS) - 

Vor 18 Jahren ratifizierte Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Doch bis zu ihrer Umsetzung ist es immer noch ein weiter Weg. Das hat massive Konsequenzen für alle Menschen mit Behinderungen, insbesondere aber auch für ältere Menschen: vielerorts fehlen passende Wohn-, Pflege- und Teilhabeangebote. Ein Fleckerlteppich an Zuständigkeiten und Finanzierungsregeln verschärft bestehende Versorgungslücken.

„Es ist höchste Zeit, Inklusion gezielt zu ermöglichen und die notwendigen Angebote auszubauen. Die im Regierungsprogramm angekündigte bundesweite Pflege- und Betreuungsstrategie sowie der Grundsatz ‚daheim vor stationär‘ müssen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausdrücklich berücksichtigen. Denn jeder Mensch will auch im Alter selbstbestimmt, in einem gewünschten Umfeld leben können“, betont Caritas Österreich-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler.

Versorgung muss sich am Bedarf orientieren, nicht an Zuständigkeiten

Menschen mit Behinderungen benötigen im Alter öfters eine Kombination aus medizinischer Pflege, bewährten Leistungen der sogenannten „Behindertenhilfe“ und psychosozialer Unterstützung. Dieser Bedarf darf aber nicht bedeuten, dass sie ihr vertrautes Umfeld verlieren, weil sie aus der vertrauten Begleitung in eine Pflegeeinrichtung für Menschen im Alter wechseln müssen. Denn bedarfsgerechte Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen sind sehr rar, das bedeutet oft einen Verlust vertrauter Lebensbedingungen und sozialer Beziehungen.

„Ganz besonders für Menschen mit Behinderungen trifft zu: Ob ein Mensch die richtige Unterstützung im Alter erhält, darf nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand lebt oder welches Verwaltungssystem zuständig ist. Alle brauchen eine Versorgung, die sich an ihrem individuellen Bedarf orientiert und ihnen Selbstbestimmung auch im höheren Alter ermöglicht“, so Tödtling-Musenbichler.

Pflege allein sichert noch keine Selbstbestimmung

Menschen mit Behinderungen brauchen auch im Pflegewohnhaus Unterstützung bei sozialen Kontakten, Kommunikation und Freizeitaktivitäten. Das Angebot Persönliche Assistenz in Pflegewohnhäusern in der Steiermark macht seit 2025 die unmittelbaren Effekte für betroffene ältere Menschen mit Behinderungen sichtbar.

„Zum Beispiel kann dadurch ein Bewohner durch Persönliche Assistenz weiterhin regelmäßig die Gräber seiner Eltern und Geschwister besuchen und alle zwei Wochen Fußballspiele in der Region erleben. Ohne diese Unterstützung wäre es kaum möglich, das Betroffene ihre Zeit und sozialen Kontakte nach den ganz eigenen Wünschen einrichten können“, betont Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler.

Das Angebot ist jedoch pro Person auf maximal 260 Stunden jährlich – fünf Stunden pro Woche – begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen eines früheren Behindertenhilfe-Leistungsbezugs geknüpft. Selbstbehalte und Fahrtkosten belasten Betroffene zusätzlich. Umso wichtiger ist es, diese Teilhaberechte dauerhaft und verbindlich auf der politischen Agenda zu verankern.

UN-Behindertenrechtskonvention ist menschenrechtliche Verpflichtung

Die Caritas erlebt täglich, wie finanzielle Entscheidungen und Stillstand in der Behindertenhilfe Menschen mit Behinderungen und ihre Familien unmittelbar treffen und ihre Möglichkeiten zur Teilhabe einschränken.

„Die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen bleibt in Österreichs öffentlicher Wahrnehmung viel zu oft unsichtbar. Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen und die Verpflichtungen aus der UN-BRK konkret umsetzen. Inklusion ist kein ‚Wohlwollen‘ oder ‚nice to have‘, Teilhabe ist ein Menschenrecht für alle“, betont Tödtling-Musenbichler abschließend.

Die Caritas fordert:

  • Verbindliche Ausbauziele, Finanzierung und Qualitätsstandards von inklusiven Pflegesettings für ältere Menschen mit Behinderungen
  • Das Regierungsziel „Daheim vor stationär“ muss auch für Menschen mit Behinderungen gelten: mit mobiler, bedarfsgerechter Unterstützung und Wahlfreiheit beim Wohnort.
  • Persönliche Assistenz und Sozialbegleitung für Menschen mit Behinderung, die stationäre Pflege benötigen (auch nach dem 65. Lebensjahr)

Rückfragen & Kontakt

Caritas Österreich
Mag. Ursula Grabher, MAS
Telefon: +43 676 5472309
E-Mail: [email protected]

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