• 29.10.2026, 09:32:32
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WKÖ-Danninger: Klimagesetz darf Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden

WKÖ fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf – Nationales Klimaziel 2040 gefährdet Wettbewerbsfähigkeit und schafft rechtliche Unsicherheit

Wien (OTS) - 

„Wir stehen klar zum Klimaschutz und zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Was wir aber ablehnen, ist ein österreichischer Sonderweg, der unsere Betriebe zusätzlich belastet und ihnen im europäischen Wettbewerb Nachteile bringt. Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit müssen Hand in Hand gehen. Deshalb muss der vorliegende Entwurf für das Klimagesetz dringend nachgebessert werden“, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der Gesetzesentwurf sieht vor, die österreichische Klimapolitik auf Klimaneutralität bis 2040 auszurichten – zehn Jahre vor dem entsprechenden EU-Ziel. Aus Sicht der WKÖ würde damit eine nationale Übererfüllung europäischer Vorgaben gesetzlich verankert. Unternehmen müssten ihre langfristigen Investitions- und Transformationspläne an einem deutlich kürzeren Zeithorizont ausrichten.

„Unsere Betriebe investieren über viele Jahre und brauchen dafür Planungssicherheit. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob die Transformation in 14 oder in 24 Jahren gelingen soll. Ein verkürzter Zeitplan erhöht den Kostendruck, obwohl vielerorts noch die notwendigen Voraussetzungen fehlen – von wettbewerbsfähigen Energiepreisen über Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur bis hin zu raschen Genehmigungsverfahren“, so Danninger.

Nationaler Alleingang bringt keinen Klimanutzen

Die WKÖ warnt zudem davor, dass strengere nationale Ziele keinen Klimanutzen bringen. Bleiben die europäischen Gesamtziele unverändert, können österreichische Einsparungen zusätzliche Emissionsspielräume in anderen Mitgliedstaaten eröffnen. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Vorgaben verlagern. „Dem Klima ist nicht geholfen, wenn wir Wertschöpfung und Arbeitsplätze verlieren und Emissionen lediglich ins Ausland verlagert werden. Entscheidend ist, dass Klimaschutz europaweit wirkt und unsere Betriebe weiterhin wettbewerbsfähig produzieren können“, unterstreicht Danninger.

Klimaziel 2040 schafft rechtliche Unsicherheit

Ein weiterer Kritikpunkt ist die mögliche rechtliche Wirkung des nationalen Klimaneutralitätsziels. Die Bundesregierung geht davon aus, dass daraus keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen entstehen. Ob das tatsächlich so bleibt, könnten jedoch letztlich Gerichte entscheiden. Zudem kann das 2040-Ziel die Ausgestaltung weiterer nationaler Gesetze beeinflussen, etwa beim geplanten Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V). „Unsere Betriebe brauchen Rechts- und Planungssicherheit, um langfristig investieren zu können. Deshalb muss das nationale Klimaneutralitätsziel 2040 aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Österreich muss sich am europäischen Rahmen orientieren, statt zusätzliche nationale Vorgaben zu schaffen“, fordert Danninger.

„Unsere Unternehmen sind bereit, ihren Beitrag zur Transformation zu leisten. Dafür brauchen sie aber realistische Zeiträume und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen. Jetzt besteht die Möglichkeit, den Gesetzesentwurf entsprechend zu überarbeiten und Klimaschutz und einen starken Wirtschaftsstandort miteinander zu verbinden“, so Danninger abschließend. (PWK578/NIS)

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