• 04.11.2026, 09:40:02
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FPÖ – Schilchegger: „Beim Familiennachzug sollte der Landeshauptmann sein gesetzliches Vorschlagsrecht nutzen“

FPÖ fordert restriktive Position Oberösterreichs bei der Festlegung der Quoten für den Familiennachzug – Nullquote für Asylberechtigte als Ziel

Wien (OTS) - 

Im Zuge der aktuellen Begutachtung des Verordnungsentwurfs zur Festlegung der Quoten für den Familiennachzug fordert der oberösterreichische NAbg. MMag. Michael Schilchegger, Verfassungssprecher der FPÖ, Landeshauptmann Thomas Stelzer auf, das gesetzlich verankerte Vorschlagsrecht der Bundesländer unbedingt wahrzunehmen. „Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gibt den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, bei der Festlegung der Quoten mitzureden. Oberösterreich sollte dieses Recht auch nutzen und für den Familiennachzug von Asylberechtigten eine Quote von null vorschlagen“, so Schilchegger.

Gemäß § 13 Abs. 6 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist bei der Festlegung der Quoten auf die Vorschläge der Bundesländer Bedacht zu nehmen. Eine Überschreitung der vom jeweiligen Bundesland vorgeschlagenen Zahl ist grundsätzlich nur mit dessen Zustimmung möglich. „Der Landeshauptmann hat damit ein konkretes gesetzliches Instrument in der Hand, um die Interessen Oberösterreichs gegenüber dem Bund zu vertreten. Dieses Instrument darf nicht ungenutzt bleiben“, betont Schilchegger weiter.

„40 sind 40 zu viel, Oberösterreich muss ein Signal setzen“

Der nun vorliegende Verordnungsentwurf des zuständigen Ministeriums sieht für Oberösterreich nach den vorliegenden Informationen eine Quote von insgesamt 40 Asylberechtigten vor. „Oberösterreich ist ein starkes Industriebundesland. Dass bei qualifizierten Arbeitskräften und Inhabern einer Rot-Weiß-Rot-Karte andere Maßstäbe gelten, ist nachvollziehbar. Beim Familiennachzug von Asylberechtigten ist hingegen eine restriktive Linie notwendig. Unser Vorschlag lautet daher, die zulässige Anzahl von Asylberechtigten zum Familiennachzug auf null zu beschränken.“, stellt Schilchegger klar.

Der freiheitliche Verfassungssprecher verweist darauf, dass Oberösterreich bereits erhebliche Herausforderungen bei der Integration, im Bildungsbereich, bei der Wohnraumversorgung und im Sozialsystem zu bewältigen habe. „Es ist legitim und notwendig, diese Belastungen bei politischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Wer die Interessen unseres Bundeslandes ernst nimmt, muss auch bereit sein, die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“

„Herr Landeshauptmann, nutzen Sie diese Möglichkeit!“

Abschließend richtet Schilchegger einen Appell an Landeshauptmann Stelzer und die ÖVP OÖ: „Das Gesetz räumt den Ländern ein Mitspracherecht ein. Jetzt liegt es am Landeshauptmann, dieses auch tatsächlich wahrzunehmen. Wir laden die ÖVP ein, gemeinsam mit uns ein Signal zu senden. Oberösterreich schlägt für den Familiennachzug von Asylberechtigten eine Nullquote vor. Die rechtlichen Möglichkeiten gehören genutzt, im Interesse unseres Bundeslandes und seiner Bevölkerung“.

Dass freiheitliche Vorschläge auch auf Bundesebene aufgegriffen werden, habe sich bereits gezeigt: „Die zuständige Bundesministerin hat bereits den Vorschlag von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner übernommen, Integrationsprüfungen künftig ausschließlich durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchführen zu lassen. Jetzt bietet sich für die ÖVP die nächste hervorragende Gelegenheit, einen freiheitlichen Vorschlag aufzugreifen und im Interesse Oberösterreichs zu handeln. Herr Landeshauptmann, nutzen Sie diese Möglichkeit und setzen Sie sich für eine Nullquote beim Familiennachzug von Asylberechtigten ein“, so Schilchegger abschließend.

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