- 04.11.2026, 12:38:33
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Wiener Grüne fordern strengere Regeln zum Schutz von Wohnraum vor touristischer Nutzung
Die nicht amtsführende Stadträtin Judith Pühringer, Bezirksvorsteherin Silvia Nossek und Gemeinderat Georg Prack haben heute, Mittwoch, bei einer Pressekonferenz vor dem Haus Martinstraße 12 in Wien-Währing weitere Einschränkungen für die Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten gefordert. In dem Gebäude sollen laut Grünen elf Wohnungen in Unterkunftseinheiten umgewandelt werden. Im rückwärtigen Teil der Liegenschaft bestehe bereits ein Beherbergungsbetrieb.
Dies sei kein Einzelfall. Laut einer von den Grünen initiierten Anfragebeantwortung seien bis zum 10. Oktober 2026 insgesamt 317 Anträge eingebracht worden, davon seien 85 bereits bewilligt und 232 noch in Bearbeitung. Im gesamten Jahr 2025 seien es 305 Anträge gewesen. Die Anträge könnten jeweils mehrere Wohnungen oder ganze Gebäude betreffen. Pühringer kritisierte, dass die Stadtregierung zu spät reagiert habe und mit der im Oktober beschlossenen Novelle nicht alle gesetzlichen Lücken geschlossen seien. „Wohnungen sind zum Wohnen da“, betonte sie.
Nossek verwies auf den hohen Druck am Währinger Wohnungsmarkt und die begrenzten Möglichkeiten, im dicht bebauten Bezirk zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Umso schwerer wiege der Verlust bestehender Wohnungen. „Genau deshalb brauchen wir jede Wohnung als Lebensraum für Menschen, die hier ihr Zuhause schaffen wollen“, sagte die Bezirksvorsteherin.
Wohnbausprecher Prack bezeichnete die neuen Regeln als Fortschritt, sie seien jedoch weiterhin lückenhaft. Nach Einschätzung der Grünen lasse die 20-Prozent-Regelung die Umwandlung von theoretisch bis zu 100.000 Wohnungen zu. Außerdem fehle eine klare Abgrenzung zwischen Hotels und anderen Beherbergungsangeboten. Die Grünen fordern deshalb, neue Ausnahmebewilligungen für gewerbliche Kurzzeitvermietungen zu stoppen und bestehende Bewilligungen auslaufen zu lassen. In Wohngebieten und gemischten Baugebieten sollten Beherbergungsstätten nur dort entstehen dürfen, wo dies ausdrücklich in den Bebauungsbestimmungen vorgesehen sei. Die vorübergehende Vermietung der eigenen Wohnung für bis zu 90 Tage jährlich ohne dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes solle weiterhin möglich bleiben.
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