• 05.11.2026, 11:53:33
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VGT erwischt wieder Singvogelfänger im OÖ Salzkammergut

Tierschützer:innen überraschen zwei Singvogelfänger in den frühen Morgenstunden an zwei verschiedenen Stellen im Wald der ÖBF bei Bad Goisern

Wien (OTS) - 

Es ist bereits rechtskräftig vom Landesverwaltungsgericht OÖ in einem Fall eines Jägers entschieden: ein lebendes Tier als Lockvogel in eine Falle zu setzen, um andere Tiere anzulocken, ist eine Tierquälerei und verboten. Dennoch stecken die Singvogelfänger im OÖ Salzkammergut lebende Lockvögel in Käfige, die sie neben Fallen hängen, um andere Vögel anzulocken, während ihr Raubfeind, der Sperber, um die Käfige kreist. Was also eindeutig und zweifelsfrei, nicht nur moralisch sondern auch rechtlich gesehen, eine Tierquälerei ist, wurde gestern am 4. November wieder von Tierschützer:innen des VGT bei Bad Goisern aufgedeckt und dokumentiert. Noch dazu findet dieser Singvogelfang in den Wäldern der Österreichischen Bundesforste statt, die ja allen Österreicher:innen gehören. Das OÖ Landesverwaltungsgericht hat diesen Tatbestand der Tierquälerei letzten Dezember 2025 auch bzgl. des Singvogelfangs festgestellt und dennoch stellt die Behörde für diese Tierquälerei Genehmigungen aus. Dafür hat die OÖ Landesregierung die Artenschutzverordnung geändert. Dort wird jetzt explizit das Aufhängen lebender Lockvögel in Käfigen erlaubt. Obwohl Tierquälerei mit Artenschutz nichts zu tun hat und die OÖ Landesregierung keine Kompetenz hat, irgendetwas zu Tierschutz zu entscheiden. So mussten gestern wieder allein in den vom VGT dokumentierten Fällen gut 20 Lockvögel in winzigen Käfigen ausharren und wurden im Rucksack zum Fangplatz und zurück transportiert.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch war vor Ort und hat selbst die Lockvögel gesehen: „Ich habe 1997 erstmals den Singvogelfang persönlich erlebt und bin auch heute noch tief betroffen, wenn ich die gefangenen Vögel sehe. Was diese Situation aber besonders brisant macht: die OÖ Landesregierung weiß ganz genau, dass sie rechtswidrig handelt, tut es aber trotzdem, weil sie die Macht dazu hat und darauf baut, dass niemand im Namen der betroffenen Tiere deren Recht auf Schutz einfordern kann. Weil sie ja weiterhin als Sachen gelten. Bei Tieren versagt der Rechtsstaat auf der ganzen Linie!“

Und Balluch weiter: „Für sehr fragwürdig halte ich auch die Rolle der Österreichischen Bundesforste. Warum wird der vom Gericht als tierquälerisch bestätigte Fang von wildlebenden Vögeln einfach genehmigt? Bei diesen Tieren gibt es ja nicht einmal die Ausrede, sie wären Problemtiere und würden Menschen bedrohen oder “Nutztiere” töten, wie man das bei Bär, Wolf und Fischotter behauptet. Diese Tiere sind so harmlos, wie man nur sein kann. Und werden aus Jux und Tollerei verfolgt und eingesperrt. Und die staatlichen Bundesforste fördern diese Praxis auch noch, indem sie kostenlos Genehmigungen ausstellen, obwohl 75 % der Bevölkerung den Singvogelfang ablehnen!“

Pressefotos (Copyright: muatsdrawig.at)

Mehr Infos unter vgt.at/singvogelfang

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DDr. Martin Balluch
Telefon: +43(1) 929 14 98
E-Mail: [email protected]
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