Das Umweltministerium hat die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) in Begutachtung geschickt. Diese sieht vor, dass UVP-Verfahren beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden, geht aus dem entsprechenden Entwurf hervor. Konkret soll es bei größeren Infrastrukturprojekten, bei denen Umweltauswirkungen vermutet werden, künftig ein einheitliches Standardverfahren geben. Auch Vorhaben im Sinne der Energiewende sollen erleichtert werden.



